Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand wird für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Gemeinde gewählt. Er ist das Leitungsorgan der Gemeinde. Pfarrer und Pfarrerin gehören ihm qua Amt an. Das bedeutet nicht, dass es nicht viele andere gibt, die sich in der Gemeinde engagieren und kompetent in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen mitarbeiten.
Dabei ist der Kirchenvorstand natürlich auf das Engagement möglichst vieler Gemeindemitglieder, ihre Kompetenz, Kreativität und ihre Ideen angewiesen.
Wenn Sie Fragen an die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher haben, Anregungen oder Ideen, freuen wir uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.
Aktuell gewählte Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher
Alle Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher in Hochheim am Main machen ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen und mit den jeweils zur Verfügung stehenden, von Gott geschenkten Gaben, Kräften und Fähigkeiten.
In der Regel trifft sich der Kirchenvorstand einmal im Monat zu einer Sitzung. Es können jedoch auch außerordentliche Sitzungen einberufen werden.
Im Gottesdienst und in Gemeindeversammlungen wird die Gemeinde über die Arbeit und wichtige Beschlüsse des Kirchenvorstandes informiert.
Viele Sachverhalte werden in Ausschüssen, wie z.B. dem Bauausschuss, dem Diakonieausschuss oder dem Finanzausschuss, vorberaten und entscheidungsfähig aufbereitet, bevor im Kirchenvorstand darüber abgestimmt wird.
In den Kirchenvorstand wurden gewählt, bzw. berufen:

















