Kircheneintritt

 

Was anderes ist Kirche als die Menschen, die darin sind?

 

Natürlich hängt der persönliche Glaube nicht von zwei Buchstaben auf den Lohnsteuerzettel ab, aber der Glaube sucht immer auch Gemeinschaft, Austausch und Verwirklichung im Leben. Für diese Gemeinschaft, für gegenseitige Anteilnahme und Stärkung, für soziales Engagement, für das gemeinsame Feiern von Lebensfesten und für spirituelle Erfahrungen im Leben – dafür kommen Menschen in ihrer Kirchengemeinde zusammen. Unsere Kirchengemeinde zählt rund 3.500 Mitglieder und wir freuen uns über jede:n Einzelne:n, der noch hinzukommt.

 

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen sie bei uns an, oder bei der Gemeinde, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift der 42 Gemeinden des Dekanats Wiesbaden finden Sie hier.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf: Eintrittsstelle des Dekanates Wiesbaden.
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Gottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte miteinschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.